AUFLÖSUNG DES VEREINS ERNST KREIDOLF
In eigener Sache
Liebe Freundinnen und Freunde des Werks von Ernst Kreidolf,
leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass sich der Verein Ernst Kreidolf zum Ende des Jahres 2026 auflösen wird. In den letzten Jahren sind die Mitgliederzahlen stark zurückgegangen und es fanden sich trotz massiver Bemühungen keine jüngeren Menschen, die bereit gewesen wären, in den Verein einzutreten oder die Arbeit im Vorstand fortzusetzen. Also haben wir uns schweren Herzens zu diesem Schritt entschlossen. Die Homepage des Vereins wird Ende des Jahres vom Netz genommen; die Sammlung des Künstlers, die sich als Depositum im Kunstmuseum Bern befindet, geht vom Verein in das Eigentum der Stiftung Ernst Kreidolf über. Zudem ist das Werk von Ernst Kreidolf ab 1. Januar 2027 gemeinfrei.
Wir dürfen Ihnen jedoch die erfreuliche Mitteilung machen, dass die Stiftung Ernst Kreidolf sich weiterhin für die Pflege des Werks von Ernst Kreidolf und den Erhalt der Erinnerung an ihn einsetzen wird! Die Stiftung plant die Gründung eines Freundeskreises Ernst Kreidolf sowie die Einrichtung einer eigenen Homepage. Anfragen betreff Ernst Kreidolf und sein Werk sind künftig an die Stiftung zu richten (Beatrice.Studer@glattnet.ch), Bildanfragen an das Kunstmuseum Bern bzw. an die Burgerbibliothek Bern, die Kreidolfs schriftlichen Nachlass verwaltet. Der NordSüd Verlag in Zürich wird die Bücher von Ernst Kreidolf weiterhin unverändert in seinem Programm führen.
Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an der Arbeit des Vereins Ernst Kreidolf und verabschieden
uns von Ihnen. Es war uns eine Ehre!
Der Vorstand des Vereins Ernst Kreidolf
Geschichte
Der Schweizer Maler und Bilderbuchkünstler Ernst Kreidolf (1863 Bern – 1956 Bern) gilt seit dem Erscheinen seiner Blumenmärchen (1898) im deutschsprachigen Raum als der Schöpfer des modernen Bilderbuchs. Bis in die 1930er-Jahre schuf er mehr als ein Dutzend phantasievoller Bilderbücher, darunter die bis heute unverändert beliebten Wiesenzwergeoder Ein Wintermärchen.
Der 1947 gegründete „Verein der Freunde Ernst Kreidolfs“ wechselte 1996 den Namen und heisst seither Verein Ernst Kreidolf. Dieser ist nicht nur Inhaber der Bildrechte des Künstlers, sondern auch Eigentümer einer grossen Kreidolf-Sammlung, die im Kunstmuseum Bern aufbewahrt wird. Zentrale Aufgabe des Vereins ist es, das Andenken an Ernst Kreidolf lebendig zu erhalten, die Sammlung zu erweitern und sein Werk durch Ausstellungen und Publikationen zu erforschen und bekannt zu machen.
Statuten
Die Statuten des Vereins Ernst Kreidolf
1.
Der Verein Ernst Kreidolf ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff ZGB, der auf gemeinnütziger Basis beruht und als Körperschaft bestehen will. Er hat seinen Sitz in Bern.
2.
Der Zweck des Vereins besteht in der Betreuung der vereinseigenen Ernst Kreidolf-Sammlung. Diese soll durch gelegentliche Ankäufe von Kreidolf-Werken ergänzt werden. Eine wesentliche Aufgabe des Vereins ist, die Sammlung durch Ausstellungen und Publikationen allen Interessenten zugänglich zu machen, um damit den Namen Ernst Kreidolf lebendig zu erhalten.
3.
Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt durch den Vorstand aufgrund mündlicher oder schriftlicher Anmeldung.
Die Mitglieder verpflichten sich zu einer jährlichen Beitragsleistung. Für die finanziellen Verpflichtungen haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen.
Der Austritt aus dem Verein ist nur auf Ende eines Kalenderjahres, nach schriftlicher sechsmonatiger Kündigung (Art. 70 ZGB) an den Vorstand, möglich. Ausgetretene verlieren dadurch alle Rechte und Ansprüche an den Verein.
Der Vorstand kann aus wichtigen Gründen Mitglieder ausschliessen.
4.
Mitglieder des Vereins können werden:
a) Privatpersonen und Ehepaare
b) Behörden, Gesellschaften, Korporationen, Vereine und juristische Personen
5.
Die Organe des Vereins sind:
a) die Hauptversammlung
b) der Vorstand
c) die Rechnungsrevisoren
6.
Der Vorstand besteht aus drei bis sieben Mitgliedern mit Stimmrecht, welche alle vier Jahre gewählt werden. Im übrigen konstituiert sich der Vorstand selbst. Der Vorstand besorgt alle Geschäfte selbst ausser denjenigen, welche der Hauptversammlung vorbehalten bleiben.
Der Präsident erstattet den Jahresbericht, der Kassier legt Rechnung über Einnahmen und Ausgaben per Ende des Jahres und den Stand des Vermögens ab.
Der Vorstand amtet ehrenamtlich.
7.
Die ordentliche Hauptversammlung findet alljährlich statt. Ausserordentliche Hauptversammlungen können auf Antrag des Vorstandes, oder wenn es ein Fünftel der Mitglieder verlangt, einberufen werden.
8.
In die Kompetenz der Hauptversammlung fallen:
a) Abnahme des Protokolls, des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Revisionsberichtes
b) Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Rechnungsrevisoren
c) Kreditbewilligungen über CHF 10 000.—
d) Festsetzung des Mitgliederbeitrages und des Budgets
e) Beratung und Beschlussfassung über Anträge von Vorstand und solche von Mitgliedern
f) Abänderung der Statuten
g) Auflösung des Vereins
9.
Alle Mitglieder haben an der Hauptversammlung das gleiche Stimmrecht. Die Vereinsbeschlüsse werden mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst.
Die schriftliche Zustimmung einer Mehrheit der Mitglieder zu einem Antrag ist einem Beschluss der Hauptversammlung gleichgestellt.
10.
Die Einnahmen des Vereins bestehen aus:
Mitgliederbeiträgen, Honoraren aus Karten- und Bücherverkauf, Zinserträgen von Vermögenswerten, Schenkungen sowie Vermächtnissen oder sonstigen Zuwendungen.
11.
Der Präsident, der Sekretär und der Kassier vertreten den Verein nach aussen, der Präsident und der Sekretär oder Kassier führen die rechtsverbindliche Unterschrift zu zweien.
12.
Der Vorstand erlässt alle für die Erreichung des Vereinszieles erforderlichen Reglemente und Instruktionen
13.
Die Vereinsversammlung wählt alle vier Jahre zwei Rechnungsrevisoren. Auch Personen ausserhalb des Vereins sind wählbar.
14.
Wird der Verein durch 2/3 Mehrheitsbeschluss aller Mitglieder aufgelöst, so ist die gesamte Kreidolf-Sammlung einem öffentlich zugänglichen, wegen Gemeinnützigkeit oder öffentlichem Zweck steuerbefreiten Museum mit Sitz in der Schweiz schenkungsweise zu überlassen, unter der Bedingung, dass diese für immer zusammengefügt bleibt und im Sinne einer Sammlung gezeigt wird.
Die übrigen Vermögenswerte des Vereins sollen der Institution zufallen, welche diese Kreidolf-Sammlung aufnimmt und weiterpflegt.
Das Vermögen ist zweckgebunden für die Erhaltung dieser Sammlung zu verwenden.
Die vorstehenden revidierten Statuten wurden an der Hauptversammlung vom 28.8.1999 in Ittigen genehmigt und treten sofort in Kraft.
Ittigen, 28.8.1999
Vorstand
Mitglied werden
Der Verein Ernst Kreidolf freut sich über Neueintritte. Mitglieder werden laufend über die Vereinstätigkeit informiert und dürfen eine Jahresgabe erwarten.
Sind Sie auf der Suche nach einem besonderen Geburtstagsgeschenk? Die Mitgliedschaft im Verein Ernst Kreidolf ist vielleicht genau das Richtige!
Der Jahresbeitrag beträgt: